„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: […] die empfangenen Handelsbriefe sowie eine Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe.“ So steht es zumindest im §257 HGB geschrieben. Eingeschlossen sind hierbei auch die E-Mails, die ein Handelsgeschäft betreffen.
Für viele Unternehmen ist das gar nicht so einfach zu realisieren, da gerade im Web-Bereich kaum Lösungen zu finden sind. Darauf hat die KOLDI® GmbH & Co. KG nun reagiert und ihr Archiv erweitert. Damit können ihre Kunden auch dieser gesetzlichen Pflicht ohne Probleme nachkommen. Im Mittelpunkt steht hierbei eine Webmailarchivierung, die den Unternehmensprozessen folgt, statt den technischen Möglichkeiten.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
(openPR)


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